@article{2018:kreuzer:kriminalpo, title = {Kriminalpolitische Kurskorrekturen durch die neue Bundesregierung? Kein Weiter-So mit steten Strafrechtsausweitungen}, year = {2018}, note = {In der neuen Legislaturperiode sind kriminalpolitische Kurskorrekturen einzufordern. Zwar legt der Koalitionsvertrag 2018 ein Bekenntnis ab zu wissensbasierter Kriminalpolitik. Darüber hinaus muss aber künftig das Ultima-Ratio-Gebot wieder beachtet werden. Strafrecht darf nicht mehr wohlfeiles erstes Mittel der Wahl sein, um auf Skandalfälle und vermeintlich zunehmende Kriminalität zu reagieren, nur Scheinsicherheit und vermeintlich besseren Opferschutz zu bieten, dabei Risiken und Nebenwirkungen verkennend - „Kollateralschäden von Strafgesetzen“. Fehlentwicklungen namentlich in der letzten Legislaturperiode werden beispielhaft skizziert, u.a. bei steten Strafrechtsausweitungen im Sexualstrafrecht, im Sportstrafrecht sowie in strafrechtlicher Terror-Prävention. Auch werden unterbliebene Gesetzeskorrekturen und Entkriminalisierungen exemplarisch aufgezeigt.}, journal = {NK Neue Kriminalpolitik}, pages = {141--156}, author = {Kreuzer, Arthur}, volume = {30}, number = {2} }