@article{2018:breuer:forschung_, title = {Forschung über den Strafvollzug in Deutschland – Die Rolle der Kriminologischen Dienste (zugleich eine Replik auf Fährmann & Knop 2017)}, year = {2018}, note = {Im vorliegenden Beitrag wird nach einer Darstellung der Tätigkeit der Kriminologischen Dienste des Justizvollzugs in den deutschen Bundesländern deren Verfahren der Prüfung von externen Forschungsvorhaben erläutert. Die Prüfung von externen Forschungsvorhaben ist Bestandteil der zentralen Aufgabe der Kriminologischen Dienste, den Strafvollzug wissenschaftlich zu begleiten und zu beraten. Im Fokus steht die Erläuterung der angewendeten Kriterien sowie der Rahmenbedingungen, die bei der Durchführung von externen Forschungsvorhaben in Gefängnissen zu beachten sind. Gleichzeitig soll den von Fährmann und Knop sowie von Schmidt kürzlich aufgeworfenen Fragen, ob Forschung von Hochschulen oder anderen wissenschaftlichen Einrichtungen im deutschen Strafvollzug überhaupt einer Prüfung unterliegen sollte und ob die verwendeten Prüfkriterien der Kriminologischen Dienste die Forschungsfreiheit beeinträchtigen, begegnet werden.}, journal = {NK Neue Kriminalpolitik}, pages = {92--109}, author = {Breuer and Endres and Häßler and Hartenstein and Niemz and Stoll}, volume = {30}, number = {1} }