@article{2016:guhra:oh_mein_go, title = {Oh Mein Gott (OMG) – ein gefährlicher Straftäter!}, year = {2016}, note = {Wer ist ein gefährlicher Straftäter und wie kann man mit ihm umgehen? Mit diesen Fragen beschäftigt sich die Verfasserin, indem sie die zivilrechtlichen, landesrechtlichen und strafrechtlichen bzw. strafprozessrechtlichen Rahmenbedingungen darstellt und untersucht. Es geht ihr darum, den gefährlichen Gewaltstraftäter in den Blick zu nehmen, der regelmäßig eine psychische Störung aufweist, die die Schwelle zur auch nur verminderten Schuldfähigkeit aber nicht überschreitet. Eine Behandlung und Unterbringung von psychisch gestörten Personen, von denen eine Gefahr für Rechtsgüter Dritter ausgeht, kann zwar durch das Betreuungsgericht nach Begutachtung durch einen Sachverständigen nach Landesrecht angeordnet werden. Für Gewaltstraftäter, insbesondere Sexualstraftäter, ist diese Unterbringungsform jedoch kaum geeignet, so dass die Unterbringung in einer Anstalt der Besserung oder Sicherung bzw. der Strafvollzug der richtige Ort sein dürfte. Die Autorin kritisiert, dass diese strafrechtlichen und strafprozessualen Maßnahmen, die auch vorläufige Sicherungsmaßnahmen umfassen, ein Gesamtkonzept vermissen lassen und deshalb im Gegensatz zu Maßnahmen des Zivilgerichts an Effektivität zu Lasten des Schutzes der Allgemeinheit einbüßen.}, journal = {NK Neue Kriminalpolitik}, pages = {296--306}, author = {Guhra, Gönke}, volume = {28}, number = {3} }