@article{2016:eicker:zur_aussch, title = {Zur Ausschaffung krimineller Ausländer aus der Schweiz – Von der Ausschaffungsinitiative zur Durchsetzungsinitiative und zurück}, year = {2016}, note = {Das Schweizer Stimmvolk hat sich im Rahmen der Abstimmung über die sogenannte „Ausschaffungsinitiative“ dafür ausgesprochen, dass kriminelle Ausländer des Landes verwiesen werden. Dies führte zu einer entsprechenden Verfassungsänderung mit dem Auftrag an den Gesetzgeber, konkretisierende Reglungen auf Gesetzesstufe zu schaf­fen. Der entsprechende Entwurf für die gesetzliche Umsetzung ging der nationalkon­servativen Schweizerischen Volkspartei (SVP), welche schon die Ausschaffungsinitiati­ve auch selbst lanciert hatte, nicht weit genug. Die von ihr deshalb zur Abstimmung gebrachte „Durchsetzungsinitiative“ sah insbesondere keine im Einzelfall zu berück­sichtigende Härtefallklausel vor. Mit der Abstimmung vom 28. Februar 2016 hat das Schweizer Stimmvolk die Durchsetzungsinitiative abgelehnt. Die auf der Ausschaf­fungsinitiative basierenden Änderungen des Strafgesetzbuchs werden daher auf den 1. Oktober 2016 in Kraft treten. Der vorliegende Beitrag gibt vor dem Hintergrund der angesprochenen Initiativen einen Überblick zum direktdemokratischen Verfahren in der Schweiz und zu den wesentlichen Neuerungen im Strafgesetzbuch.}, journal = {NK Neue Kriminalpolitik}, pages = {113--132}, author = {Eicker, Andreas and Meier, Manuel}, volume = {28}, number = {2} }