@article{2014:saagemaa:ahndung_wi, title = {Ahndung wirtschaftsverstärkter Kriminalität – Geschäftsherrenhaftung als Ansatz zur Strafverfolgung leitender Manager für Menschenrechtsverletzungen im Konzern?}, year = {2014}, note = {Deutsche und europäische Unternehmen sind aufgrund der globalisierten Wirtschaftsbeziehungen zunehmend in Aktivitäten involviert, die von menschenrechtlicher und potenziell auch strafrechtlicher Relevanz sind. In diesem Artikel wird die These vertreten, dass das bestehende Strafrecht Anknüpfungspunkte für die Verfolgung von Straftaten bietet, die Manager im Rahmen von Menschenrechtsverletzungen durch transnationale Unternehmen begehen. Es werden die Parallelen zwischen der Debatte um menschenrechtliche Sorgfaltspflichten von Unternehmen auf der internationalen Ebene und Entwicklungen in der deutschen Strafrechtssprechung zur sogenannten Geschäftsherrenhaftung für im Unternehmen begangene Straftaten dargestellt. Hiervon ausgehend wird aufgezeigt, wie menschenrechtliche Soft Law Standards in die Auslegung des Konzeptes der Geschäftsherrenhaftung einfließen und so potenziell eine strafrechtliche Haftung von leitenden Managern deutscher Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen im Konzern begründen können.}, journal = {NK Neue Kriminalpolitik}, pages = {228--241}, author = {Saage-Maaß, Miriam}, volume = {26}, number = {3} }