@article{2021:krmer:extraterri, title = {Extraterritoriale Wirkungen des Unionsrechts – eine normanalytische Skizze}, year = {2021}, note = {Extraterritorialitätsanordnungen sind für die EU von besonderer Relevanz: Sie ist für affine Rechtsgebiete zuständig, weist ein hohes Niveau des Grundrechtsschutzes auf und ist aufgrund ihres demographischen und ökonomischen Gewichts in der Lage, zur Durchsetzung eigener Werte und / oder Interessen extraterritoriale normative Ansprüche sowohl zu erheben als auch abzuwehren. Als territorialer Hoheitsverband ist die EU Träger der gewohnheitsvölkerrechtlichen Rechte und Pflichten in Bezug auf (normative, jurisdiktionelle und operative) Extraterritorialitätanordnungen. Normative Extraterritorialitätsanordnungen des Unionsrechts lassen sich nach der Art des Nexus zwischen extraterritorial vorgenommenen Handlungen Privater und der Union typisieren, wobei es auf das geschützte Rechtsgut und die Art der Handlung ankommt. Primärrechtliche Parameter für sekundärrechtliche normative Extraterritorialitätsanordnungen sind das Gewohnheitsvölkerrecht, die Unionsgrundrechte sowie der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als Kompetenzausübungsschranke.}, journal = {Europarecht (EuR)}, pages = {137--148}, author = {Krämer, Hannes}, volume = {56}, number = {2} }