@article{2020:mgele:grundrecht, title = {Grundrechtswahrung im EU-Normsetzungsprozess}, year = {2020}, note = {Der Grundrechtsschutz wird nicht nur im nationalen, sondern auch im EU-Kontext vorwiegend unter dem Blickwinkel seiner gerichtlichen Durchsetzung behandelt. Der insbesondere seit dem Inkrafttreten der Grundrechtecharta (GRC) an die mit der Rechtsetzung betrauten Unionsorgane gerichtete ausdrückliche Auftrag, es gar nicht erst zu Grundrechtsbeeinträchtigungen kommen zu lassen, erfährt hingegen weniger Aufmerksamkeit. Vor diesem Hintergrund erläutert der Beitrag die von Kommission, Rat und Europäischem Parlament im Rahmen der Gesetzesvorbereitung und im Normsetzungsverfahren getroffenen Vorkehrungen zur Vermeidung von Grundrechtsverstößen. Dazu werden die zu diesem Zweck geschaffenen Kriterien, Verfahren und Gremien dargestellt und anhand von drei Fallbeispielen auf ihre praktische Handhabung und Funktionstüchtigkeit untersucht. Abschließend werden die rechtliche Qualität der Vorkehrungen bewertet sowie die Auswirkungen ihrer fehlerhaften Anwendung auf die Rechtmäßigkeit der betroffenen Rechtsakte besprochen. Auf dieser Grundlage stimmt der Beitrag der im aktuellen Bericht der Kommission über die Anwendung der GRC getroffenen Feststellung zu, dass sich in den EU-Institutionen schrittweise eine Kultur der Grundrechte und innerhalb der politischen Entscheidungsträger zunehmend ein Bewusstsein dafür entwickelt habe, wie wichtig es ist, dafür zu sorgen, dass ihre Initiativen mit der GRC vereinbar sind.}, journal = {Europarecht (EuR)}, pages = {3--21}, author = {Mögele, Rudolf}, volume = {55}, number = {1} }