@article{2019:lochmann:taricco_i_, title = {Taricco I – ein Ultra-vires-Akt? Zur Rechtsfortbildung durch den EuGH}, year = {2019}, note = {In seiner Taricco II-Entscheidung gelang es dem EuGH, die Eskalation eines Konflikts mit dem italienischen Verfassungsgericht, das die Anwendung eines Identitätsvorbehalts angedroht hatte, zu vermeiden. Hintergrund war, dass der Gerichtshof zuvor Verjährungsvorschriften des italienischen Rechts aufgrund eines angeblichen Vorrangs von Art. 325 AEUV unangewendet sehen wollte; dies wäre mit der italienischen Verfassung jedoch nicht vereinbar gewesen. Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach der vom EuGH behaupteten Wirkung des Art. 325 AEUV nach und unternimmt den Versuch einer Einordnung dieses Teils der Taricco I-Entscheidung im Hinblick auf die Grenzen der Rechtsfortbildung durch den Gerichtshof und die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an einen Ultra-vires-Akt.}, journal = {Europarecht (EuR)}, pages = {61--85}, author = {Lochmann, Moritz}, volume = {54}, number = {1} }