@article{2015:mader:gender_bud, title = {Gender Budgeting in der österreichischen Bundesverfassung – Fortschritt oder Falle?}, year = {2015}, note = {Österreich wurde und wird oftmals als ein besonders erfolgreiches Beispiel für die Umsetzung von Gender Budgeting dargestellt, weil es gelang, im Verlauf der Finanzverfassungsreform die „tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern“ (Art. 13 Abs. 3 BV-G) in der österreichischen Bundesverfassung zu verankern. Dieses Gesetz trat 2009 in Kraft, gilt für alle föderalen Ebenen und bedeutet, dass Gender Budgeting auf gleicher Ebene wie die Ziele des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts oder nachhaltig organisierte Budgets (Art. 13 Abs. 2 B -VG) verankert ist. Dennoch tritt die Frage auf, ob diese gesetzlichen Änderungen per se bereits ein Erfolg waren. Der Beitrag untersucht die Entwicklung von Gender Budgeting seit dem ersten Aufkommen in den 1990er Jahren bis hin zur zweiten Etappe der Haushaltsrechtsreform im Jahr 2013 und behandelt dabei folgende Fragen: Mit welchen Problemen und Hürden war die Implementierung in Österreich konfrontiert? Ist Gender Budgeting in Österreich eine erfolgreiche Strategie der Gleichstellungspolitik? Welche neuen Herausforderungen haben sich im Zuge der aktuellen Wirtschaftskrise für Gender Budgeting ergeben?}, journal = {WSI-Mitteilungen}, pages = {51--58}, author = {Mader, Katharina}, volume = {68}, number = {1} }