@article{2008:grls:betriebsna, title = {Betriebsnahe Tarifpolitik durch rückübertragbare Öffnungsklauseln}, year = {2008}, note = {Die Öffnung des Flächentarifvertrags für betriebliche Regelungen ist mit Risiken verbunden. Zum einen wird hierdurch die Ordnungswirkung des Tarifvertrags partiell aufgehoben, zum anderen handelt es sich bei den Betriebsparteien nicht um strukturell gleich starke Verhandlungspartner. Vorgeschlagen wird daher eine Weiterentwicklung tariflicher Regelungen durch eine Rückübertragbare Öffnungsklausel: Den Betriebsparteien ist dabei im Rahmen eines Korridors gestattet, von den tariflichen Regelvorgaben abzuweichen. Innerhalb einer bestimmten Zeit können sie eine entsprechende Betriebsvereinbarung abschließen. Gelingt den Betriebsparteien keine Einigung, so fällt die Regelungskompetenz an die Tarifvertragsparteien zurück, die hinsichtlich des offen gelassenen Korridors keiner Friedenspflicht unterliegen. Nach einer umfassenden Prüfung wird die rechtliche Zulässigkeit einer solchen Regelung bejaht. Ferner wird dargestellt, dass sich eine solche Klausel aus der Sicht der beteiligten Parteien als praktikabel und attraktiv erweist, da sie eine wesentlich bessere Verzahnung betrieblicher und tariflicher Rechtsetzung ermöglicht.}, journal = {WSI-Mitteilungen}, pages = {508--514}, author = {Gröls, Marcel and Brecht-Heitzmann, Holger}, volume = {61}, number = {9} }