@article{2008:becker:familienar, title = {Familienarmut - Bestandsaufnahme und Reformoption}, year = {2008}, note = {Anfang der 1970er Jahre lebte fast ein Fünftel der Alleinerziehenden und ihrer Kinder unterhalb der relativen Armutsgrenze. Seither hat sich die Quote mehr als verdoppelt. Auch bei den Paaren mit drei oder mehr Kindern zeigt sich eine deutliche Zunahme von Einkommensarmut. Dieser Entwicklung konnte auch durch den 2005 eingeführten Kinderzuschlag nicht entgegengewirkt werden, da er zu restriktiv und kompliziert ausgestaltet ist. Eine vergleichsweise effektive Reformoption stellt der bedarfsabhängige Kindergeldzuschlag als Bestandteil des allgemeinen Familienleistungsausgleichs (FLA) dar. Entsprechend den Grundprinzipien des FLA wird das anrechnungsfreie elterliche Existenzminimum pauschalisiert, und auf eine explizite Mindest- und Höchsteinkommensgrenze wird ebenso verzichtet wie auf eine Berücksichtigung des Vermögens. Mit dem Kindergeldzuschlag wird das Kindergeld im Bedarfsfall auf das sächliche Existenzminimum aufgestockt; der maximale zusätzliche Betrag würde derzeit also bei 150 € liegen. Bei begrenzten fiskalischen Belastungen von ca. 4 Mrd. € p. a. würde die Armutsquote von Kindern von derzeit etwa 18 % auf 14 % zurückgehen, die der Familien von 16 % auf 13 %.}, journal = {WSI-Mitteilungen}, pages = {139--144}, author = {Becker, Irene}, volume = {61}, number = {3} }