@article{2018:holzer:ein_psychk, title = {Ein PsychKG für Bayern. Unterbringungsrecht im Spannungsfeld der Gesetzgebungskompetenz von Bund und Ländern, Polizeirecht und freiwilliger Gerichtsbarkeit}, year = {2018}, note = {Die öffentlich-rechtliche Unterbringung psychisch Kranker erfolgt in den meisten Bundesländern auf der Grundlage moderner Gesetze, die Hilfen für Betroffene in den Vordergrund stellen, zwangsweise Eingriffe in Übereinstimmung mit dem Verfassungsrecht auf das Mindestmaß begrenzen und einen effektiven Rechtsschutz gewährleisten. Das in Bayern derzeit vorhandene Unterbringungsrecht entspricht diesen Anforderungen nicht mehr. Der folgende Beitrag versucht die Ursachen dieses Defizits im Spannungsfeld zwischen Gesetzgebungskompetenz von Bund und Ländern, Polizeirecht und freiwilliger Gerichtsbarkeit aufzuzeigen und stellt dazu die wesentlichen Entwicklungslinien der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in Bund und Bayern nebst ihren Verbindungslinien zur freiwilligen Gerichtsbarkeit vor. Ferner wird aufgezeigt, wie bestehender Reformbedarf in Bayern umgesetzt werden könnte.}, journal = {KJ Kritische Justiz}, pages = {150--166}, author = {Holzer, Johannes}, volume = {51}, number = {2} }