@article{2016:sinder:wider_die_, title = {Wider die Kritik der Macht. Vom Nutzen Michel Foucaults für die Rechtswissenschaft}, year = {2016}, note = {In der deutschen Rechtswissenschaft - so habe ich gezeigt - dominiert in anwendungsbezogenen Rekursen auf Foucault bisweilen eine Rezeption, die den weberschen Machtbegriff in den foucaultschen hineinliest und so die grundlegend positivistische Dimension des foucaultschen Wissenschaftsverständnisses verkennt. Es ist dies eine Rezeption, die nach einem Weg zur „Rechtskritik“ sucht - einem Weg, der mit Foucault nicht gegangen werden kann, erschafft doch die foucaultsche Macht Wirklichkeit, ohne die die Welt wohl kaum denkbar wäre. In solchen rechtswissenschaftlichen Auseinandersetzungen mit Foucault manifestiert sich zugleich eine große Unsicherheit im Umgang mit „Theorieimporten“. Selbst wenn man der Rechtswissenschaft (wie etwa die Vertreterinnen und Vertreter der neuen Verwaltungsrechtswissenschaft) bei der Integration gesellschaftswissenschaftlicher Modelle statt eines „Theorietransfers“ eine gewisse „Theorietransformation“ zugestehen möchte und sich so mit einer Einbuße des „vom professionellen Stab der jeweiligen Disziplin zugemessenen Erklärungsgehalt[s]“ bescheidet, „die nicht selten in ein[e] Banalisierung und Trivialisierung“ mündet, genügt diese Art von Foucaultrezeption selbst derart herabgesetzten Ansprüchen nicht. Denn sie wird der Originalität des foucaultschen Œuvres und hier im Besonderen seinem Machtbegriff, der als „kondensierte Theorie“ „den Schlüssel zu den verwendeten Paradigmen“ darstellt, in keiner Weise gerecht. Im Gegenteil: Sie verstellt den Weg zu einem fruchtbareren Umgang mit Foucaults Denken, der auch der Rechtswissenschaft einen gewissen Erkenntnisgewinn zu verschaffen vermag und mithin als „produktive Irritation durch andere Forschungszugänge und Erkenntnisse“ dienen könnte.}, journal = {KJ Kritische Justiz}, pages = {338--351}, author = {Sinder, Rike}, volume = {49}, number = {3} }