@article{2014:fricke:das_verh, title = {Das Verhältnis von Privatheit und Öffentlichkeit. Die Boulevardmedien zwischen rechtlicher Verantwortung und verführerischem Kommerz}, year = {2014}, note = {Den Medien sind Darstellungen verboten, die gegen die Menschenwürde verstoßen. Sowohl das Grundgesetz als auch die Charta der Grundrechte (GRC) der Europäischen Union sollen Angriffe gegen den „unverzichtbaren und unableitbaren Persönlichkeitskern anderer“ verhindern. Die rechtliche Abwägung erfolgt immer in Ansehung des konkreten Einzelfalls, ob die Menschenwürde verletzt ist. Medienrechtlich ist in jedem Fall eine erhebliche Verletzungsintensität erforderlich, um mit Hilfe der Gerichte Angriffe auf die Menschenwürde zu verhindern. „Das Recht ist der Schutz des Schwachen“ ist hier die Devise für die ständige Entwicklung der Rechtsprechung zu Gunsten von Schutz der Privatheit und Schutz vor Öffentlichkeit.}, journal = {Communicatio Socialis (ComSoc)}, pages = {171--183}, author = {Fricke, Ernst}, volume = {47}, number = {2} }