@article{1993:schmid:kirche_auf, title = {Kirche auf dem privaten Radiomarkt. Wie sind Verkündigung und kirchliche Themen im Kommerzfunk durch die Landesrundfunkgesetze geregelt?}, year = {1993}, note = {Am 12.11.1984 erhielt der damalige Vorsitzende der Länder-Rundfunkkommission und rheinland-pfälzische Ministerpräsident, Bernhard Vogel, ökumenische Post: Peter Düsterfeld (damals Leiter der Zentralstelle Medien der Deutschen Bischofskonferenz) und Hans-Wolfgang Heßler (damals Leiter des Gemeinschaftswerkes der evangelischen Publizistik) äußerten in einem gemeinsamen Brief Gedanken zum Entwurf eines Länder-Staatsvertrages. Dieser "Staatsvertrag zur Neuordnung des Rundfunkwesens" sollte bundesweit den Überbau über bestimmte Regelungsbereiche der Länder-Rundfunkgesetzgebung bilden, die im Übergang zum Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk war. Unter Punkt 5 des ökumenischen Schreibens hieß es: "Die Kirchen erwarten aufgrund ihrer qualifizierten Position im Rundfunk auch in den neuen Rundfunkprogrammen angemessene Berücksichtigung". Weiter unten betonten die beiden Absender: "Die Kirchen bitten Sie dringend um eine gesetzliche Regelung durch den Staatsvertrag in diesem Sinne, weil eine (konkurrierende) Präsenz der Kirchen im öffentlich-rechtlichen oder im privatrechtliehen Rundfunk jeweils zu ungleichen Bedingungen, zu schweren innerkirchlichen Problemen führen würde und Ietztlieh auch fatale gesellschaftliche Folgen hätte." (...) }, journal = {Communicatio Socialis (ComSoc)}, pages = {339--354}, author = {Schmid, Waldemar}, volume = {26}, number = {4} }