@article{2017:schneider:vertrauen_, title = {Vertrauen in die Vertraulichkeit – nur bedingt berechtigt}, year = {2017}, note = {Können sich Beteiligte einer Mediation darauf verlassen, dass Informationen aus dem Mediationsverfahren wirklich vertraulich behandelt werden? Oder müssen sie sogar befürchten, sich in einem Gerichtsverfahren für Äußerungen, die Gegenstand einer Mediation waren, zu verantworten? Diese Fragen wird ein Mediator nicht verlässlich beantworten können. Zum einen kann er nicht für die Medianten einstehen, zum anderen ist die Vertraulichkeit der Mediation in Deutschland bis heute nur unzureichend abgesichert. Daher wird die Vertraulichkeit der Mediation auch als sog. Achillesferse bezeichnet. Die Vertraulichkeit ist eine besonders verwundbare Stelle des Mediationsverfahrens. Das gilt gerade für Informationen, die strafrechtlich brisant sind. Hier steht die Vertraulichkeit der Mediation im Widerstreit zum staatlichen Strafverfolgungsanspruch, der nach der aktuellen Rechtslage in Deutschland in vielen Fällen vorrangig ist.}, journal = {Konfliktdynamik}, pages = {18--25}, author = {Schneider, Silke}, volume = {6}, number = {1} }