Die "sozialethischen" Einschränkungen des Notwehrrechts
Die Grenzen privater Rechtsverteidigung und das staatliche Gewaltmonopol
Zusammenfassung
Das Notwehrrecht ist Ausdruck eines der elementarsten Rechte des Individuums. Dennoch erfährt es in der Praxis der letzten Jahrzehnte immer weiter gehende Restriktionen. Die Einhelligkeit jedoch, mit welcher Rechtsprechung und Literatur im vermeintlichen Interesse des Angreifers (!) die so genannten „sozialethischen“ Einschränkungen des Notwehrrechts billigen, steht im direkten Gegensatz zu den Schwierigkeiten einer entsprechenden dogmatischen Begründung.
Wie der Autor nach erschöpfender Aufarbeitung des Meinungsstandes zur Ratio des Notwehrrechts feststellt, bedeuten diese Restriktionen für den Angegriffenen eine schleichende Aushöhlung seiner Rechte unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG. Eine weitere Überprüfung der Fallgruppen der Notwehreinschränkungen vor dem Hintergrund der dualistischen Notwehrlehre ergibt, dass diese nur in wenigen Fällen aus den Grundgedanken (Individualschutz und Rechtsbewährung) ableitbar sind. Dementsprechend sieht der Autor nur zwei Wege, einer schleichenden Aushöhlung des Notwehrrechts und der damit verbundenen Rechtsunsicherheit entgegenzuwirken: Eine gesetzliche Neuregelung der relevanten Fallgruppen oder aber die strikte Einhaltung der Wortlautgrenze.
- 7–14 Vorwort 7–14
- 19–24 A. Einleitung 19–24
- 73–150 VII. Diskussion 73–150
- 138–138 5. Zwischenergebnis 138–138
- 155–162 4. Diskussion 155–162
- 177–178 V. Ergebnis 177–178
- 179–182 1. Darstellung 179–182
- 182–184 2. Rechtsfolgen 182–184
- 239–241 1. Darstellung 239–241
- 241–243 2. Rechtsfolgen 241–243
- 243–259 3. Stellungnahme 243–259
- 303–306 F. Schluß 303–306
- 313–332 Literaturverzeichnis 313–332