Mitentscheidung durch Arbeitnehmer - ein europäisches Grundrecht?
Die Wirkung der Grundrechte als Korrektiv der Grundfreiheiten dargestellt am Beispiel der Beteiligung der Arbeitnehmer im Unternehmen
Zusammenfassung
Der Verfasser untersucht auf der Basis der wertenden Rechtsvergleichung, inwiefern die Mitentscheidung der Arbeitnehmer im Unternehmen als Grundrecht im Gemeinschaftsrecht verankert ist. Anlass der Untersuchung war die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur Niederlassungsfreiheit der Gesellschaften, die zu einer Beeinträchtigung der deutschen Unternehmensmitbestimmung geführt hat. Dem grundfreiheitlichen Rechtsabbau setzt der Autor das abgeleitete Beteiligungsgrundrecht entgegen. Zugleich arbeitet er heraus, dass eine vorbehaltlose Anwendung der Grundfreiheiten auf die Materien der Sozialpolitik nicht im Einklang mit den Kompetenzen des EG-Vertrages steht. Auf rechtspolitischer Ebene wird schließlich ein Vorschlag zur Modernisierung der deutschen Unternehmensmitbestimmung unterbreitet, der insbesondere auch EU-Auslandsgesellschaften im Inland in den Anwendungsbereich der deutschen Mitbestimmungsgesetze einbezieht.
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- 26–28 I. Die Sitztheorie 26–28
- 55–55 E. Ergebnis 55–55
- 65–65 D. Ergebnis 65–65
- 88–89 I. Gemeinschaft 88–89
- 192–195 P. Ergebnis 192–195
- 212–212 D. Ergebnis 212–212
- 213–222 A. Die Einbeziehung der EU-Auslandsgesellschaften durch richterliche Rechtsfortbildung 213–222
- 222–222 III. Zwischenergebnis 222–222
- 233–235 III. Die Auffangregelung 233–235
- 245–250 C. Hilfsüberlegung: Die Prüfung des Vorschlags für das MitbestRG anhand der Gebhard-Formel 245–250
- 250–251 D. Ergebnis 250–251
- 255–256 C. Ergebnis 255–256
- 257–260 § 8 Zusammenfassung 257–260
- 261–264 § 9 Ausblick 261–264
- 269–289 Literaturverzeichnis 269–289