Freiheit der Berufswahl
Verfassungs- und gemeinschaftsrechtliche Determinanten des Berufszugangs am Beispiel des Handwerksrechts
Zusammenfassung
Die Meisterpflicht des deutschen Handwerksrechts höhlt die Freiheit der Berufswahl aus. An ihrem Beispiel untersucht die Arbeit die verfassungs- und gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben für den Berufszugang. Jenseits der bisherigen Auslegung interpretiert der Autor die Berufswahlfreiheit des Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG als eigenständiges, vorbehaltlos gewährleistetes Grundrecht. Zusätzlich begrenzt das Verfassungsprinzip der Systemstimmigkeit den weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. Nicht zuletzt der gemeinschaftsrechtliche Liberalisierungsdruck, der insbesondere von der Berufsanerkennungs- und Dienstleistungsrichtlinie ausgeht, stellt überkommene nationale Berufszugangsschranken wie die Meisterpflicht auf den Prüfstand.
Ungeachtet des vorgeblichen Paradigmenwechsels mit der HandwO-Novelle 2004 ist das Handwerksrecht grundlegend zu liberalisieren. Für eine Abschaffung des förmlichen Befähigungsnachweises streiten die nahezu 130jährige Tradition der Gewerbefreiheit, die erst im Jahr 1935 mit dem Meisterzwang beendet wurde, und der rechtsvergleichende Blick auf das liberalisierte österreichische Gewerberecht. Volkswirtschaftliche Kennzahlen widerlegen den Mythos des Handwerks als Eckpfeiler des Mittelstandes.
- 25–28 Einleitung 25–28
- 90–92 E. Ergebnis 90–92
- 111–112 III. Verwandte Handwerke 111–112
- 116–118 VII. Zwischenergebnis 116–118
- 146–156 D. Meisterprüfung 146–156
- 159–160 F. Zusammenfassung 159–160
- 216–218 IV. Zwischenergebnis 216–218
- 267–288 III. Ausbildungsleistung 267–288
- 288–293 IV. Weitere Kriterien 288–293
- 304–306 E. Resumee 304–306
- 307–310 I. Begriffsbestimmung 307–310
- 324–327 I. Das System der HandwO 324–327
- 372–373 E. Ergebnis 372–373
- 509–511 V. Bewertung 509–511
- 531–550 Anhang 531–550
- 551–570 Literaturverzeichnis 551–570
- 571–574 Stichwortverzeichnis 571–574