Günstiger Strom für Industrie und Sonderkunden
Eine Untersuchung der Ausnahmeregelungen für Sonderformen der Netznutzung in § 19 Stromnetzentgeltverordnung
Zusammenfassung
Die erste monographische Auseinandersetzung mit § 19 Stromnetzentgeltverordnung bietet einen praxisorientierten Leitfaden zur Anwendung der Norm. Sie behandelt darüber hinaus verfassungs- und europarechtliche Grundsatzfragen zwischen Energierecht und Industriepolitik.
Auf Grundlage des § 19 Stromnetzentgeltverordnung können Netzentgelte für stromintensive Industrieverbraucher und andere Sonderkunden mit besonderem Abnahmeprofil um bis zu 50 Prozent gesenkt werden. Dies reduziert die Stromkosten erheblich.
Die Arbeit umfasst die für Netzbetreiber, Netzkunden und Regulierungsbehörden akuten Fragen zur strittigen Umsetzung der Vorschrift. Der Verfasser diskutiert verschiedene Umsetzungskonzepte und entwickelt einen eigenen Modellansatz. Daneben bespricht er das regulierungsbehördliche Verfahren zur Genehmigung individuell vergünstigter Netzentgelte sowie das gerichtliche Beschwerdeverfahren. Außerdem ordnet er die Vorschrift in den europa- und verfassungsrechtlichen Rahmen ein. Insbesondere Beihilferecht, Gleichbehandlungsgebot und Diskriminierungsverbot sind zu berücksichtigen.
Der Verfasser arbeitet den Einfluss dieser Vorgaben auf staatliche Maßnahmen der Industrieförderung heraus.
- 17–22 Abkürzungen 17–22
- 53–56 I. Stromkosten 53–56
- 79–81 I. Regelungszweck 79–81
- 81–81 II. Historie 81–81
- 81–82 III. Tatbestand 81–82
- 84–92 I. Einleitung 84–92
- 114–134 V. Modellvorschlag 114–134
- 138–145 I. Einleitung 138–145
- 178–185 I. Einleitung 178–185
- 244–246 V. Ungleichbehandlung 244–246
- 267–298 C. Verfassungsrecht 267–298
- 267–276 I. Prüfungsmaßstab 267–276
- 276–280 II. Grundrechtseingriffe 276–280
- 299–324 A. Genehmigungsverfahren 299–324
- 315–320 VI. Verfahrensbeteiligte 315–320
- 320–323 VII. Zuständigkeit 320–323
- 324–355 B. Beschwerdeverfahren 324–355
- 331–333 IV. Beschwerdearten 331–333
- 333–348 V. Beschwerdebefugnis 333–348
- 348–350 VI. Beteiligte 348–350
- 350–353 VII. Zuständigkeit 350–353
- 353–353 VIII. Frist 353–353
- 363–378 Literatur 363–378