Zusammenfassung
Das europäische Beihilfenrecht gilt auch in Bereichen, in denen man die Anwendung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften eher nicht vermutet. Dazu gehören medizinische Leistungen, die im Rahmen eines staatlichen Gesundheitssystems erbracht und aus staatlichen Mitteln finanziert werden.
Das vorliegende Werk untersucht erstmals die deutsche Krankenhausfinanzierung umfassend aus der Perspektive des europäischen Beihilfenrechts. Die Autorin entwickelt eine Lösung, die es erlaubt, das System in seiner Gesamtheit beihilfenrechtlich einzuordnen. Dabei bezieht sie auch die Rechtslage in anderen Mitgliedstaaten mit ein. Sie stellt insbesondere heraus, dass zwar einerseits wettbewerbliche Elemente in den Krankenhausmarkt eingeführt wurden, das System der Krankenhausfinanzierung dem aber häufig nicht hinreichend Rechnung trägt, sodass dadurch Wettbewerbsverzerrungen entstehen können.
Die Arbeit ist ein aussagekräftiges Beispiel für die Anwendung der gemeinschaftsrechtlichen Regeln zur Finanzierung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse und setzt sich kritisch mit den europarechtlichen Vorgaben in diesem Bereich auseinander.
- 28–54 C. Deutschland 28–54
- 53–54 X. Zusammenfassung 53–54
- 54–68 D. Frankreich 54–68
- 54–56 I. Krankenkassen 54–56
- 56–60 II. Krankenhäuser 56–60
- 68–74 E. Niederlande 68–74
- 72–74 VI. Wettbewerb 72–74
- 74–78 F. Polen 74–78
- 76–77 III. Finanzierung 76–77
- 77–78 V. Zusammenfassung 77–78
- 78–86 G. England 78–86
- 79–80 II. Krankenhäuser 79–80
- 84–85 V. Wettbewerb 84–85
- 86–90 H. Schweden 86–90
- 86–87 I. Krankenhäuser 86–87
- 89–90 III. Wettbewerb 89–90
- 91–96 A. Vorbemerkungen 91–96
- 96–96 IV. Vorgehensweise 96–96
- 98–151 II. Unternehmen 98–151
- 296–297 V. Selektivität 296–297
- 345–346 I. Investitionsförderung 345–346
- 346–347 III. Defizitausgleich 346–347
- 349–350 II. Voraussetzungen 349–350
- 379–383 E. Endergebnis 379–383
- 394–396 C. Schluss 394–396
- 397–419 Literaturverzeichnis 397–419