Zusammenfassung
Mit dem Grundsatz der Kostenfreiheit, einer Besonderheit unter den fünf Gerichtszweigen in Deutschland, wollte der Gesetzgeber des Jahres 1953 aus sozialpolitischen Erwägungen einen auch für unbemittelte Personen einfachen Zugang zum sozialgerichtlichen Rechtsschutz gewährleisten. Allein zwischen 1995 und 2007 hat sich die Zahl der Klageeingänge an den Sozialgerichten um rund 50% erhöht. Vor dem Hintergrund der hiermit verbundenen Kosten- und Organisationslast für die Sozialgerichtsbarkeit beabsichtigt ein im Jahr 2006 über den Bundesrat eingebrachter Entwurf zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, den Grundsatz der Gerichtskostenfreiheit abzuschaffen. An dessen Stelle soll eine allgemeine Verfahrensgebühr von 75, 150 und 225 Euro für die drei Instanzen treten.
Die Frage, ob das Ziel der Bewältigung der „Eingangs- und Kostenflut der sozialgerichtlichen Verfahren“ (so der Gesetzesentwurf) auf diesem Wege erreicht werden kann, war Gegenstand eines rechtsempirischen Forschungsprojektes, das eine aus Rechts- und Sozialwissenschaftlern zusammengesetzte Forschungsgruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zwischen Ende 2006 und Mitte 2008 durchführte.
Dabei kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass die Bedeutung der Gerichtskostenfreiheit als Ursache für den Klageanstieg stark überschätzt wird.
- 5–10 Einleitung 5–10
- 21–22 Definitionen 21–22
- 23–30 Problemstellung 23–30
- 39–41 Expertengespräche 39–41
- 51–78 Ergebnisse 51–78
- 63–65 Untätigkeitsklagen 63–65
- 71–78 Missbrauchsgebühr 71–78
- 81–109 Klägerbefragung 81–109
- 115–120 Entwicklung der Klageeingänge und Klagequoten in der Sozialgerichtsbarkeit insgesamt 115–120
- 121–126 Rentenversicherung 121–126
- 146–148 Pflegeversicherung 146–148
- 148–152 Kindergeld 148–152
- 156–159 Wohngeld 156–159
- 166–167 Zusammenfassung 166–167
- 176–178 Gebührenfreiheit 176–178
- 180–183 Unklare Gesetze 180–183
- 193–193 Zusammenfassung 193–193
- 193–231 Folgen für die Gerichte 193–231
- 232–236 Allgemeine Arbeitsweise 232–236
- 250–257 Missbrauchskosten 250–257
- 282–282 SGB II 282–282
- 282–283 Schwerbehindertenrecht 282–283
- 283–286 Zusammenfassung 283–286