Marktmanipulation und Kurspflege
Eine Konkretisierung unter Berücksichtigung des § 20a WpHG und der MaKonV
Zusammenfassung
Durch Marktmanipulation und Kurspflege wird die Bildung der Börsenkurse gezielt beeinflusst. Die Abgrenzung der verbotenen Börsenkursmanipulationen und der erlaubten Kurspflege stellt aufgrund des Phänomens der Ähnlichkeit der Handelstechniken eine Herausforderung dar und ist gerade in Zeiten der Finanzmarktkrise von Bedeutung.
Die Arbeit untersucht die in § 20a WpHG und den europäischen Regelungen zur Verfügung gestellten Abgrenzungsmerkmale darauf, ob sie sich zur Konkretisierung der verbotenen Marktmanipulation von der erlaubten Kurspflege eignen. So werden für den Leser Leitlinien entwickelt, die eine eindeutige Klassifizierung von Markmanipulation und Kurspflege als zulässig bzw. unzulässig ermöglichen.
- 37–38 C. Zusammenfassung 37–38
- 66–75 B. Kurspflege 66–75
- 112–112 III. Zusammenfassung 112–112
- 117–117 IV. Zusammenfassung 117–117
- 121–121 III. Zusammenfassung 121–121
- 123–124 III. Zusammenfassung 123–124
- 128–128 V. Zusammenfassung 128–128
- 132–132 IV. Zusammenfassung 132–132
- 135–136 IV. Zusammenfassung 135–136
- 136–140 I. Die Marktliquidität 136–140
- 140–144 II. Die Marktfunktion 140–144
- 144–146 III. Die Marktfairness 144–146
- 146–149 IV. Die Marktstruktur 146–149
- 149–152 V. Die Marktintegrität 149–152
- 153–153 B. Das Täuschungselement 153–153
- 154–154 E. Die Transparenz 154–154
- 157–158 7. Kapitel: Endergebnis 157–158
- 159–168 Literaturverzeichnis 159–168