Zusammenfassung
Im deutschen Aktienrecht führt nicht jeder Rechtsverstoß zur Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses. Regelmäßig soll bei der Verletzung eines Gesetzes oder der Satzung nur die bloße Anfechtbarkeit eintreten. In diesem Fall fehlen dem Beschluss nicht ipso iure die intendierten Rechtswirkungen, vielmehr bedarf es der Geltendmachung durch eine spezielle Klage, die personell und zeitlich eng begrenzt ist.
Trotz der zentralen Stellung dieser Unterscheidung ist die Abgrenzung von Nichtigkeitsmängeln und Anfechtungsmängeln bis heute nicht vollständig geklärt. Im Mittelpunkt des Interesses steht § 241 Nr. 3 AktG, der mit seinem weiten Wortlaut seit seinem Inkrafttreten im AktG 1937 für erhebliche Auslegungsschwierigkeiten sorgt. Ausgehend von der Entstehungsgeschichte und Systematik des aktienrechtlichen Beschlussmängelrechts entwickelt der Band ein besseres Verständnis dieser Vorschrift und ermöglicht dadurch eine klare Abgrenzung von Nichtigkeit und Anfechtbarkeit.
Die Arbeit wurde mit dem Harry Westermann-Preis 2008 ausgezeichnet.
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- 13–21 Einleitung 13–21
- 22–102 Teil 1: Grundlegung 22–102
- 34–35 V. Zusammenfassung 34–35
- 35–36 I. Einführung 35–36
- 36–37 II. § 125 BGB 36–37
- 42–43 V. Befund 42–43
- 101–102 IV. Ergebnis 101–102
- 103–105 I. Überblick 103–105
- 132–133 V. Ergebnis 132–133
- 179–181 V. Ergebnis 179–181
- 181–184 I. Diskussionsstand 181–184
- 184–192 II. Stellungnahme 184–192
- 192–193 III. Ergebnis 192–193
- 229–248 Literaturverzeichnis 229–248
- 249–250 Stichwortverzeichnis 249–250