Zusammenfassung
Mit welchem Wert sind Lebensversicherungen anzusetzen, wenn sie in erb- oder familienrechtlichen Ausgleichungs- oder Anrechnungsregelungen zu berücksichtigen sind: Mit der Versicherungssumme? Mit der Summe der erbrachten Prämienzahlungen? Mit dem Rückkaufswert? In Rechtsprechung und Literatur ist ein einheitliches Vorgehen bislang nicht erkennbar.
Die vorliegende Arbeit untersucht diese Frage auch unter Berücksichtigung der im Jahr 2003 auf dem Gebiet des Insolvenzrechts erfolgten Rechtsprechungsänderung des Bundesgerichtshofes differenziert anhand der Vielzahl an Funktionen, die eine Lebensversicherung erfüllen kann.
- 21–24 Einleitung 21–24
- 222–224 A. Frühere Auffassung 222–224
- 224–226 B. Neue Rechtsprechung 224–226
- 312–314 H. Fazit 312–314
- 317–319 D. Interessenbewertung 317–319
- 320–322 Zusammenfassung 320–322
- 323–324 Prognose 323–324
- 325–331 Literaturverzeichnis 325–331