Die Abweichungsgesetzgebung der Länder
aus staatsrechtlicher, rechtsvergleichender und dogmatischer Sicht
Zusammenfassung
Seit der 2006 in Kraft getretenen „Föderalismusreform I“ ist es den Ländern im Rahmen der Abweichungsgesetzgebung möglich, Regelungen zu erlassen, die Bundesgesetzen widersprechen. Neben den Fragen die durch diese Neuerungen aufgeworfen werden, analysiert der Autor die Möglichkeiten und Grenzen des Modells sowie mit einem Blick ins Ausland ähnliche Konzepte. Er gelangt unter anderem zu dem Ergebnis, dass der bundesdeutschen Kompetenzsystematik durch die erhöhte Bewegungsfreiheit der Länder, Elemente eines lernenden Föderalismus hinzugefügt werden und leistet hiermit einen Beitrag zu der Diskussion um das Abweichungsmodell, die sich bisher noch auf keinen reichhaltigen Erfahrungsschatz beziehen kann.
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- 15–18 A. Problemstellung 15–18
- 125–127 A. Vorbemerkungen 125–127
- 125–126 I. Ziel der Untersuchung 125–126
- 127–145 B. Kanada 127–145
- 145–157 C. Österreich 145–157
- 163–163 A. Einleitung 163–163
- 211–221 Literaturverzeichnis 211–221