Verfassungsinterdependenzen in der Republik Baden
Inhalt und Bedeutung der badischen Landeskonstitution von 1919 im Verfassungsgefüge des Weimarer Bundesstaates
Zusammenfassung
Das Weimarer Landesverfassungsrecht ist weitgehend unerforscht; vorhandene Arbeiten betrachten die Konstitutionen der Freistaaten zumeist nur aus der Perspektive reichsrechtlicher Vorgaben. In dieser Arbeit wird der Versuch unternommen, anhand der badischen Verfassungsurkunde von 1919 – die als Landeskonstitution vor der Reichsverfassung verabschiedet wurde – exemplarisch eine wechselseitige Beziehung von Inhalt und Bedeutung des gliedstaatlichen Landesverfassungsrechts und den Gehalten der Reichsverfassung zu beleuchten.
Dabei wird nach einer umfangreichen Darstellung des badischen Verfassungsrechts untersucht, wie die vorhandenen Spielräume der Verfassungsautonomie eingedenk der (späteren) einengenden Vorschriften des Reichs in Baden genutzt wurden. Es folgt der Versuch eines Perspektivwechsels: Wurde umgekehrt auch das Reichsverfassungsrecht – konkret die etwa vorhandenen „Konstruktionsfehler der Weimarer Reichsverfassung“ – durch Gehalte der badischen Konstitution beeinflusst?
- 493–518 Literaturverzeichnis 493–518