Die Sonderstellung der Kirchen im Arbeitsrecht - sozialethisch vertretbar?
Ein deutscher Sonderweg im Konflikt mit Grundrechten
Zusammenfassung
In der Bundesrepublik Deutschland sind die Kirchen mit Caritas und Diakonie sehr große Arbeitgeber. Für ihr Arbeitsrecht hat ihnen der Staat weitgehende Sonderrechte zugestanden. Hierzu gehören das Verbot von Arbeitsstreiks, die Befreiung von der Mitbestimmung und Beschränkungen für Gewerkschaften. Durch Vorgaben für die Lebensführung oder für die Religionszugehörigkeit greifen kirchliche Arbeitgeber in die Privatsphäre von Arbeitnehmern ein. Zur Begründung stützen sich die Kirchen auf ihr korporatives Selbstbestimmungsrecht. An die staatlichen Grundrechte sind sie nicht gebunden.
Das Buch legt dar, dass der Schutz der Grundrechte auch für kirchliche Arbeitnehmer gelten sollte. Es geht auf Rechtsunsicherheiten ein, die das kirchliche Arbeitsrecht erzeugt, und stellt die Frage, ob ein Sonderweg der Religionsgemeinschaften im Arbeitsrecht heute noch vertretbar ist.
Bei dem Buch handelt es sich um ein Gutachten, das für die Hans-Böckler-Stiftung verfasst wurde.
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- 142–149 IX. Fazit 142–149
- 150–160 Nachträge (Januar 2014) 150–160
- 161–175 Literaturverzeichnis 161–175