Staat, Kirche und religiöse Minderheiten in Italien und Schweden
Konfessionelle Einflüsse auf den Übergang vom Staatskirchen- zum Kooperationssystem
Zusammenfassung
Religiöse Minderheiten in einem konfessionell homogenen Staat sind ein Extremfall, an dem sich Integrationsprozesse messen lassen. Dies ist noch stärker der Fall, wenn die Mehrheitsreligion bis vor kurzem als Staatskirche rechtlich privilegiert war. Welche Folgen hat die Abschaffung der Staatskirche unter diesen Bedingungen? Bewirkt sie, dass die Regierung eine Politik der rechtlichen Gleichstellung mit der Mehrheitsbevölkerung für die Minderheiten betreibt? Führt dies zu einer größeren sozialen Akzeptanz der Minderheiten durch die Mehrheitsbevölkerung? Bestehen Unterschiede zwischen katholischen und protestantischen Staatskirchen? Die Fälle Italien und Schweden geben eine Antwort auf diese Fragen.
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- 5–8 Danksagung 5–8
- 17–27 3 Fragestellung 17–27
- 27–46 4 Methodik 27–46
- 47–50 a) Völkerrecht 47–50
- 50–52 b) Europarecht 50–52
- 95–272 1 Italien 95–272
- 95–131 a) Institutionen 95–131
- 131–184 b) Akteure 131–184
- 184–272 c) Prozesse 184–272
- 272–442 2 Schweden 272–442
- 272–309 a) Institutionen 272–309
- 309–363 b) Akteure 309–363
- 363–442 c) Prozesse 363–442
- 507–540 Quellenverzeichnis 507–540
- 541–549 Anhang 541–549