Zusammenfassung
Seit 2008 bekämpfen deutsche Streitkräfte Piraten vor der Küste Somalias, wobei sich verschiedene verfassungs- und völkerrechtliche Fragen stellen. Während das Völkerrecht ein militärisches Vorgehen zur Abwehr von Piratenangriffen gestattet, setzt vor allem das Grundgesetz hier Grenzen.
In diesem Werk wird unterschieden zwischen unilateralen und multilateralen Einsätzen zur Pirateriebekämpfung. Die Untersuchung ergibt, dass erstere gegen das Grundgesetz verstoßen. Anknüpfend an das Trennungsgebot zwischen Polizei und Bundeswehr erarbeitet die Autorin einen Änderungsvorschlag für die zentrale Norm. Multilaterale Einsätze hingegen sind innerhalb von Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit verfassungsrechtlich legitimiert. Die Autorin erörtert weshalb auch die Europäische Union und mit ihr die Operation Atalanta ein solches System darstellt. Abschließend befasst sich das Werk auch mit den Rechtsfragen, die sich bei der Festnahme von Piraten durch deutsche Streitkräfte stellen.
- 21–30 Einleitung 21–30
- 68–69 II. Bundespolizei 68–69
- 73–74 C. Ergebnis 73–74
- 83–84 III. Ergebnis 83–84
- 103–105 VI. Ergebnis 103–105
- 109–112 II. NATO-Einsätze 109–112
- 117–118 V. Ergebnis 117–118
- 119–180 Viertes Kapitel: Verfassungsmäßigkeit unilateraler Bundeswehr-Einsätze gegen Piraten 119–180
- 134–135 II. Lissabon-Urteil 134–135
- 135–136 III. Ergebnis 135–136
- 162–165 VI. Ergebnis 162–165
- 181–212 Fünftes Kapitel: Verfassungsmäßigkeit multilateraler Bundeswehr-Einsätze gegen Piraten 181–212
- 205–208 IV. Lissabon-Urteil 205–208
- 211–212 E. Ergebnis 211–212
- 217–227 I. Festnahme 217–227
- 236–238 D. Ergebnis 236–238
- 239–252 Zusammenfassende Thesen 239–252
- 248–252 H. Schlussbetrachtungen 248–252
- 253–270 Literaturverzeichnis 253–270
- 271–273 Dokumente 271–273