Zusammenfassung
Bereits vor der UWG-Reform im Jahr 2004 war die Frage, ob die Verletzung von Datenschutzvorschriften im Wettbewerb zugleich einen Wettbewerbsverstoß begründet, in Rechtsprechung und Literatur umstritten. Hieran hat auch die im Rahmen der Reform umgesetzte Neukonzeption des Rechtsbruchtatbestandes in § 4 Nr. 11 UWG nichts geändert. Bis heute besteht vor dem Hintergrund gegensätzlicher obergerichtlicher Entscheidungen sowie der noch immer ausstehenden Klärung durch den BGH erhebliche Rechtsunsicherheit.
Die Arbeit geht der Frage eines Wettbewerbsverstoßes in Gestalt der Datenschutzverletzung de lege lata nach und setzt sich dabei kritisch mit der bisher veröffentlichten Rechtsprechung und Literatur auseinander. Sie gelangt zu dem Ergebnis, dass zwischen dem UWG und den Vorschriften des Datenschutzrechts eine im Rahmen von § 4 Nr. 11 UWG erforderliche Schutzzweckübereinstimmung besteht.
- 5–6 Vorwort 5–6
- 257–267 1. Abschnitt: Datenschutzverletzungen und Wettbewerbsrecht vor der UWG-Reform von 2004 257–267
- 285–286 D. Telemediendatenschutz 285–286
- 354–355 A. Vorbemerkung 354–355
- 357–368 C. Eigene Bewertung 357–368
- 379–380 11. Abschnitt: Die wettbewerbsrechtliche Aktivlegitimation bei Datenschutzverletzungen 379–380
- 385–390 6. Teil: Zusammenfassung 385–390
- 391–404 Literaturverzeichnis 391–404