Amtshaftung für Handlungen in Auslandseinsätzen der Bundeswehr
Unter besonderer Berücksichtigung möglicher Amtspflichten aus dem humanitären Völkerrecht, der Europäischen Menschenrechtskonvention und den Grundrechten
Zusammenfassung
Die Bundeswehr ist vielerorts an Auslandseinsätzen unter dem Dach Internationaler Organisationen beteiligt. Naturgemäß kann sie dabei in den Einsatzländer auch Schäden verursachen. Es wird untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen die Bundesrepublik Deutschland für diese Schäden nach den Grundsätzen des deutschen Amtshaftungsrechts haften muss. Dabei wird insbesondere die Verflechtung des deutschen Amtshaftungsrechts mit völkerrechtlichen Rechtsregimen, wie dem humanitären Völkerrecht und der Europäischen Menschenrechtskonvention näher beleuchtet, sowie untersucht, ob und in welcher Ausprägung die deutschen Grundrechte bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr beachtet werden müssen.
- 25–30 Einleitung 25–30
- 397–403 3. Kapitel: Weitere Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolge des Amtshaftungsanspruchs 397–403
- 397–399 § 1 Verschulden 397–399
- 399–402 § 2 Haftungsausschluss 399–402
- 402–403 § 3 Anspruchsinhalt 402–403
- 404–429 4. Kapitel: Prozessuale Geltendmachung eines Amtshaftungsanspruchs vor deutschen Gerichten 404–429
- 413–413 C. Ergebnis 413–413
- 415–419 B. Rechtsprechung 415–419
- 419–425 C. Analyse 419–425
- 425–426 D. Ergebnis 425–426
- 439–440 Resümee 439–440
- 441–464 Literaturverzeichnis 441–464