Zusammenfassung
Das Wirtschaftsstrafrecht ist eine seit langem nach Quantität und Intensität zunehmende Materie. Die Gesetzgeber wie die Strafverfolgungsbehörden fördern diese Tendenz, motiviert vor allem durch die Vorstellung, damit etwas zur Steuerung der Wirtschaft beizutragen. Dass diese Aktivitäten auch das Gegenteil bewirken können, zeigt die Länge Verfahren, deren späte Abwicklung mit den aktuellen wirtschaftspolitischen Problemen kaum noch etwas zu tun hat. Viele Verfahrenseinstellungen sind die Folge und geben Anlass zu der Vermutung, dass schon mit der Behauptung eines Tatverdachts, selbst dann, wenn er sich nicht bestätigt, eine wichtige Aufgabe erfüllt werden soll. Das ist ökonomisch unsinnig und rechtlich unzulässig; das Strafprozessrecht kennt keine Verdachtsstrafe. Wie man diesen Bestrebungen vor allem aus interdisziplinären und grundgesetzlichen Perspektiven kritisch begegnen kann, möchte diese Aufsatzsammlung deutlich machen und setzt damit den schon in den ersten beiden Bänden eingeschlagenen Weg konsequent fort.
- 231–234 Auf der schiefen Ebene 231–234
- 327–328 Anstiftung ist mehr 327–328
- 461–463 Quellenverzeichnis 461–463