Die urheber- und persönlichkeitsrechtliche Beurteilung der Erstveröffentlichung persönlicher Aufzeichnungen
Zusammenfassung
Die Crux bei der Erstveröffentlichung persönlicher Aufzeichnungen sind die mannigfaltigen Interessen, die sie prägen. Diese sind vor allem persönlicher, aber auch wissenschaftlich-historischer und öffentlicher Natur. Sie bewegen sich auf einem schmalen Grat zwischen zwei unterschiedlichen rechtlichen Schutzmechanismen, dem Urheberrecht und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.
Die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Umständen das Erstveröffentlichungsrecht des Autors persönlicher Aufzeichnungen eingeschränkt werden kann, ist von hoher praktischer Relevanz und war bereits Gegenstand verschiedener Gerichtsentscheidungen. Betroffen sind neben Privatpersonen insbesondere Bibliotheken, Archive und Verlage. Das Werk beleuchtet die zugrunde liegenden Problemkreise und schlägt im Ergebnis eine differenziert begründete Abwägungslösung vor, die auch die jüngste Rechtsprechung des EGMR in den Blick nimmt. Es ist nicht allein für Urheberrechtler, sondern aufgrund des fachübergreifenden Ansatzes für juristisch Interessierte aller Fachrichtungen von Interesse.
Die Autorin ist Geschäftsführerin des Instituts für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht (IGEWeM) an der Technischen Universität Dresden, das sich im Rahmen zahlreicher Forschungsprojekte mit Fragen des Urheberrechts und des Persönlichkeitsrechts befasst.
- 17–18 A. Einführung 17–18
- 29–30 V. „Alte Herren“ 29–30
- 31–32 VII. Botho Strauß 31–32
- 35–35 III. E-Mails 35–35
- 36–37 B. Werkkategorie 36–37
- 37–73 C. Werkbegriff 37–73
- 72–73 VI. Eigener Ansatz 72–73
- 73–74 I. Grundlagen 73–74
- 78–84 V. Einwilligung 78–84
- 89–97 A. Grundlagen 89–97
- 123–123 II. Fazit 123–123
- 142–148 IV. Englisches Recht 142–148
- 148–152 I. Sphärentheorie 148–152
- 179–185 Literaturverzeichnis 179–185