Zusammenfassung
Mit Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes ist die Abgrenzung von Nichtigkeit gemäß § 134 BGB und rechtlicher Unmöglichkeit praktisch relevant geworden. Der Autor untersucht, unter welchen Voraussetzungen Verträge, die zur Erbringung einer verbotswidrigen Leistung anhalten, nichtig sind und in welchen Fällen hingegen das Unmöglichkeitsrecht anzuwenden ist. In der Folge wird erläutert, wie eine Leistung, die unter Missachtung eines Verbots erbracht wurde, unter den Vorzeichen der rechtlichen Unmöglichkeit zu behandeln ist. Dabei zeigt sich, dass rechtliche Unmöglichkeit und Erfüllung entgegen dem bisherigen Verständnis einander nicht ausschließen.
- 5–12 Vorwort 5–12
- 13–18 Einleitung 13–18
- 28–29 III. Nichtigkeit 28–29
- 39–40 II. Schutzzwecke 39–40
- 150–156 Ergebnisse 150–156
- 150–151 Zum ersten Teil 150–151
- 151–151 Zum zweiten Teil 151–151
- 151–151 Zum dritten Teil 151–151
- 151–156 Zum vierten Teil 151–156
- 157–161 Literaturverzeichnis 157–161