Beihilfegewährende Forschungs- und Entwicklungsverträge
Entwurf von Klauseln für die Vertragsgestaltung in der Praxis
Zusammenfassung
Die Dissertation beschäftigt sich mit den Rechtsfolgen beihilfegewährender, gegen das Durchführungsverbot des Art. 108 Abs. 3 S. 3 AEUV verstoßender privatrechtlicher Verträge und untersucht die Anwendbarkeit der Rechtsprechung des BGH unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH auf mittelbare Beihilfen am Beispiel von Forschungs- und Entwicklungsverträgen zwischen Hochschulen und Industrieunternehmen.
Auf dieser Untersuchung aufbauend werden Klauseln für die Vertragsgestaltung von Forschungs- und Entwicklungsverträgen in der Praxis entworfen. Diese Vertragsklauseln ermöglichen keine Umgehung des beihilferechtlichen Durchführungsverbots, sondern schaffen vielmehr bereits bei Vertragsschluss Rechts- und Planungssicherheit unter Wahrung beihilferechtlicher Vorschriften und beseitigen das regelmäßig über Forschungs- und Entwicklungsverträgen lastende Damoklesschwert der (Gesamt-) Nichtigkeit.
- 401–401 Literaturverzeichnis 401–401
- 401–402 Kommentarliteratur 401–402
- 403–419 Aufsätze 403–419