Weitergeltung & Nachwirkung
Kollektivrechtliche Vergütungsordnungen im Lichte von § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG
Zusammenfassung
Die Arbeit befasst sich mit der äußerst praxisrelevanten Weitergeltung kollektivrechtlicher – d. h. vor allem tarifvertraglicher – Vergütungsordnungen. Untersucht wird, inwiefern diese Vergütungssysteme nach ihrer Kündigung im Betrieb zu beachten bleiben und z. B. auch für neu eingestellte Arbeitnehmer gelten, obwohl die originäre Tarifbindung des Arbeitgebers nicht mehr besteht.
Außerdem wird herausgearbeitet, dass sämtliche Vergütungselemente der Arbeitnehmer eine „Gesamtvergütung“ bilden, sich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG also nicht nur auf die einzelnen Lohnbestandteile bezieht. Bei alledem wird einerseits die viel diskutierte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gegen die mitunter harsche Kritik des Schrifttums verteidigt. Andererseits werden aber auch die Grenzen der zwingenden Mitbestimmung aufgezeigt und es wird deutlich gemacht, an welchen Stellen sich das Bundesarbeitsgericht auf dem dogmatisch falschen Pfad befindet.
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- 21–24 A. Einleitung 21–24
- 25–28 1. Grundlagen 25–28
- 39–41 1. Grundlagen 39–41
- 105–106 V. Zusammenfassung 105–106
- 132–147 3. Nachwirkung 132–147
- 147–150 III. Zusammenfassung 147–150
- 301–306 V. Zusammenfassung 301–306
- 307–313 E. Resümee 307–313
- 313–313 Beispielsrechnung Nr. 1 313–313
- 314–314 Beispielsrechnung Nr. 2 314–314
- 315–315 Beispielsrechnung Nr. 3 315–315
- 316–316 Beispielsrechnung Nr. 4 316–316
- 317–318 Beispielsrechnung Nr. 5 317–318
- 319–325 Literaturverzeichnis 319–325