Zusammenfassung
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes können in EU-Mitgliedsstaaten gegründete Gesellschaften ihren Verwaltungssitz nach Deutschland verlegen. Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch für Gesellschaften aus EWR-Staaten und den Vereinigten Staaten von Amerika. Der Wegzug deutscher Gesellschaften ins Ausland ist seit der Reform des Kapitalgesellschaftsrechts durch das MoMiG möglich. Verlegt eine ausländische Gesellschaft ihren Verwaltungssitz nach Deutschland oder zieht eine deutsche Gesellschaft ins Ausland stellt sich die Frage nach dem auf sie anzuwendenden Recht.
Der Autor untersucht, welche Unternehmensmitbestimmung nach dem Zuzug oder einem Wegzug einer Gesellschaft Anwendung findet. Im deutschen internationalen Recht ist diese Frage nicht geregelt. Daher diskutiert der Verfasser die vertretenen Auffassungen ausführlich und entwickelt im Anschluss einen eigenen Ansatz, um das anzuwendende Unternehmensmitbestimmungsrecht zu ermitteln.
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- 5–14 Vorwort 5–14
- 17–20 Einleitung 17–20
- 21–110 A. Zuzug 21–110
- 21–23 I. Ausgangslage 21–23
- 110–117 B. Wegzug 110–117
- 110–111 I. Ausgangslage 110–111
- 117–118 C. Ergebnis 117–118
- 119–121 I. Überblick 119–121
- 121–127 II. Montanmitbestimmung 121–127
- 134–136 I. Überblick 134–136
- 148–150 D. Ergebnis 148–150
- 167–170 IV. Eigene Qualifikation 167–170
- 170–170 V. Ergebnis 170–170
- 170–170 I. Ausgangslage 170–170
- 185–186 V. Ergebnis 185–186
- 186–195 C. Staatsverträge 186–195
- 186–186 I. Ausgangslage 186–186
- 194–195 VI. Ergebnis 194–195
- 261–261 I. Ausgangslage 261–261
- 270–271 V. Ergebnis 270–271
- 271–272 I. Ausgangslage 271–272
- 286–286 III. Ergebnis 286–286
- 286–290 G. Gesamtergebnis 286–290
- 291–301 Literaturverzeichnis 291–301