Das Filmförderungsgesetz zwischen Wirtschafts- und Kulturförderung
Eine Untersuchung der Gesetzgebungskompetenz für das Filmförderungsgesetz unter Berücksichtigung der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Filmproduktion in Deutschland
Zusammenfassung
Die Filmförderung ist fester Bestandteil der Filmfinanzierung in Deutschland, gleichzeitig wird jedoch bereits seit Erlass des ersten Filmförderungsgesetzes (FFG) über die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das FFG diskutiert. So steht das FFG aufgrund der Janusköpfigkeit des Films – Film ist zugleich Wirtschafts- und Kulturgut – stets zwischen Wirtschafts- und Kulturförderung.
Die Arbeit zeigt anhand einer umfassenden Untersuchung des FFG unter Berücksichtigung der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Filmproduktion in Deutschland, dass der Bund das FFG auf Grundlage seiner Kompetenz für das Recht der Wirtschaft erlassen durfte.
- 7–14 Vorwort 7–14
- 19–25 A. Einleitung 19–25
- 60–60 4. Filmfonds 60–60
- 60–61 5. Filmförderung 60–61
- 147–148 3. Fazit 147–148
- 151–152 4. Fazit 151–152
- 157–158 1. Der Kulturbegriff 157–158
- 266–267 V. Fazit 266–267
- 291–292 H. Resümee 291–292
- 293–312 Literaturverzeichnis 293–312