Zusammenfassung
Kartellrechtsverstöße können für Vorstände gravierende Konsequenzen zur Folge haben. Die Haftungsrisiken sind vielfältig und mit einer Vielzahl rechtlicher Probleme behaftet. Neben Bußgeldern drohen u.a. Schadensersatzansprüche Dritter und der Aktiengesellschaft sowie Tätigkeitsverbote und Abberufung. Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, inwieweit es der Aktiengesellschaft gestattet ist, dem Vorstand die ihm auferlegten Bußgelder zu erstatten und auf eigene Schadensersatzansprüche zu verzichten. Anliegen der Arbeit ist es, sämtliche mit Kartellrechtsverstößen verbundene Haftungsrisiken zu erfassen und die sich in diesem Zusammenhang ergebenden Rechtsprobleme einer praxisgerechten Lösung zuzuführen.
- 25–27 1. § 81 GWB 25–27
- 27–28 2. § 130 OWiG 27–28
- 28–29 1. § 33 Abs. 3 GWB 28–29
- 29–30 2. §§ 823 ff. BGB 29–30
- 66–70 II. Tathandlung 66–70
- 79–81 I. Bußgeldrahmen 79–81
- 95–107 F. Die persönliche Haftung des Vorstands auf Schadensersatz bei Kartellrechtsverstößen 95–107
- 95–97 1. Problemstellung 95–97
- 98–99 3. Kritik 98–99
- 99–102 4. Stellungnahme 99–102
- 102–104 1. § 823 Abs. 1 BGB 102–104
- 106–107 3. § 826 BGB 106–107
- 108–173 G. Rückgriffshaftung des Vorstands gegenüber der Gesellschaft gemäß § 93 Abs. 2 AktG 108–173
- 108–110 I. Anspruchsgrundlage 108–110
- 110–122 1. Legalitätspflicht 110–122
- 127–136 3. Compliance 127–136
- 173–173 8. Anspruchsdurchsetzung 173–173
- 178–179 1. Anspruchsverzicht 178–179
- 285–286 Gesetzesmaterialien 285–286
- 287–305 Literaturverzeichnis 287–305