Zusammenfassung
Gesundheitsdaten werden sowohl vor Begründung (z.B. ärztliche Untersuchungen, Blutproben, Gendiagnostik, Frage nach einer Schwerbehinderung) als auch während des Arbeitsverhältnisses (z.B. beim betrieblichen Eingliederungs- oder dem allgemeinen Fehlzeitenmanagement bei Arbeitsunfähigkeit sowie bei biometrischen Verfahren) verarbeitet und sind von enormer Bedeutung für die Vertragsparteien. Die Untersuchung systematisiert die einschlägigen Regelungen, stellt die notwendigen Bezüge zum Sozial-, Medizin- und Diskriminierungsrecht her, bewertet die einzelnen Verarbeitungstatbestände und zeigt die rechtlichen Grenzen des Umgangs mit erhobenen Gesundheitsdaten auf. Im Ergebnis verspricht der Gesundheitsdatenschutz nach geltender Rechtslage mehr als er hält. Eine Vorbildfunktion für eine künftige Neuregelung der Thematik – zu deren möglicher Gestalt der Autor konkret Stellung bezieht – könnte insbesondere dem Gendiagnostikgesetz zukommen.
- 5–22 Vorwort 5–22
- 23–26 A. Einführung 23–26
- 78–79 7. Ergebnis 78–79
- 88–88 V. Zusammenfassung 88–88
- 166–196 IV. Gendiagnostik 166–196
- 193–196 4. Ergebnis 193–196
- 196–199 V. Familienanamnese 196–199
- 199–200 VI. Zusammenfassung 199–200
- 204–205 3. Ausblick 204–205
- 217–218 4. Ergebnis 217–218
- 234–235 4. Ergebnis und Ausblick 234–235
- 319–324 1. Einführung 319–324
- 324–330 2. Biometrie und BDSG 324–330
- 332–333 VII. Zusammenfassung 332–333
- 334–336 1. Speicherung 334–336
- 351–351 III. Zusammenfassung 351–351
- 352–356 I. Fazit 352–356
- 357–372 Literaturverzeichnis 357–372