Zusammenfassung
Wie geht die Gesellschaft – also die Menschen – mit dem Andersartigen des homo patiens in der Altenpflege, der Behindertenhilfe, der Psychiatrie etc. um? Die Studie skizziert die notwendigen Fortschritte in der De-Institutionalisierungsprozesse im Lichte der Rechtsphilosophie der sozialen Inklusion als schwierigen sozialen Lernprozess der Menschen in der Kommune, die sich für den homo patiens psychodynamisch jenseits einer neurotischen „Verstiegenheit“ der „Hygieneangst“ öffnen und dazu an ihrer eigenen kulturellen Grammatik der sozialen Ausgrenzung des Anderen, Fremdartigen, Dämonischen selbstkritisch arbeiten müssen. Inklusion ist somit nicht nur eine Frage von Rechtsregimen und der sozialplanerischen Implementation neuer Wohnformen im Rahmen der Vernetzungsarbeit im Quartier. Inklusion ist Öffnung zur Alterität als Selbst-Transgression der eigenen Grenzen des sozialphobischer Habitus.
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- 12–12 Hypothesenbildung 12–12
- 55–56 III. Ausblick 55–56