Zusammenfassung
Die von der Rechtsprechung entwickelte Lehre der verdeckten Sacheinlage führte in der Vergangenheit durch die oftmals doppelte Inanspruchnahme des einlegenden Gesellschafters zu wirtschaftlich teilweise existenzbedrohenden Konsequenzen. Zur Vermeidung dieser Auswirkungen implementierte der Gesetzgeber im Jahr 2008 mit dem MoMiG im GmbH-Recht die Anrechnungslösung, welche er sodann in 2009 mit dem ARUG ebenfalls in das Aktienrecht übernahm. Die Kodifikation brachte jedoch nicht die vom Gesetzgeber ebenfalls intendierte Vereinfachung der Handhabung der verdeckten Sacheinlage, sondern zahlreiche neue Probleme mit sich, die in dieser Arbeit umfassend behandelt werden. Die Abhandlung zeigt darüber hinaus auf, inwieweit die bisherige Rechtsprechung zur verdeckten Sacheinlage im GmbH-Recht auch künftig noch relevant ist.
- 25–33 Einleitung 25–33
- 25–26 A. Vorbemerkung 25–26
- 34–36 I. GmbH 34–36
- 43–43 IV. Stellungnahme 43–43
- 75–87 II. Abrede 75–87
- 91–92 I. Überblick 91–92
- 121–121 I. Überblick 121–121
- 182–184 I. Problemstellung 182–184
- 184–193 II. Meinungsstand 184–193
- 232–243 A. GmbH-Recht 232–243
- 232–238 I. Geschäftsführer 232–238
- 238–240 II. Inferent 238–240
- 243–246 B. Aktienrecht 243–246
- 244–246 II. Gründer 244–246
- 329–329 IV. Ergebnis 329–329
- 333–333 C. Heilung 333–333
- 333–334 D. Übergangsrecht 333–334
- 335–352 Literaturverzeichnis 335–352