Zusammenfassung
Ziel dieses Buches ist es, einen Überblick über die Geschichte des Films und das Filmrecht in den Jahren 1919 bis 1939 zu geben.
Zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts entwickelte sich mit dem Film eine neue Nutzungsart. Schon bald nach der Einführung dieser neuen Nutzungsart entbrannte eine rege Debatte über die Frage, wie die mit dem Film zusammenhängenden Fragestellungen künftig rechtlich behandelt werden sollten.
Diese Debatte gewann an Bedeutung, als die Nationalsozialisten die Regierung übernahmen und den Film zunehmend für ihre Propaganda zu nutzen begannen. Geschaffen wurde hierzu die im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda angesiedelte Reichsfilmkammer, die den Nationalsozialisten weitgehenden Einfluss auf die Inhalte der in Deutschland produzierten Filme sicherte. Die Verschärfung der Filmzensur sorgte zudem dafür, dass auch keine außerhalb Deutschlands produzierten Filme mit missliebigen Inhalten aufgeführt werden konnten.
- 5–10 Vorwort 5–10
- 22–25 1. Ausgangslage 22–25
- 34–43 1. Urheberrecht 34–43
- 43–46 2. Vertragsrecht 43–46
- 64–65 3. Jugendschutz 64–65
- 71–72 Ergebnis 71–72
- 73–80 Anhang I 73–80
- 81–82 Anhang II 81–82
- 83–88 Anhang III 83–88
- 89–98 Anhang IV 89–98
- 99–100 Literaturverzeichnis 99–100