Investitionsschutz und Menschenrechte
Eine Untersuchung zum Einfluss menschenrechtlicher Standards auf die Investitionssicherung
Zusammenfassung
„Investitionsschutz vs. Menschenrechte? – Aufbauend auf einer Analyse dieses Spannungsverhältnisses entwickelt die Arbeit konkrete Ansätze zur Harmonisierung dieser beiden Rechtsgebiete. Dabei wird untersucht, wie sich menschenrechtliche Standards sowohl verstärkend als auch abschwächend auf die Investitionssicherung auswirken können. So wird etwa der gewohnheitsrechtliche Investorenschutz gestärkt, wenn auch gegenüber dem Investor als zwingend anerkannte Menschenrechte einzuhalten sind. Ferner kann sich ein Investor vor internationalen Menschenrechtsgerichten wie dem EGMR auf sein Eigentum als Menschenrecht berufen. Hingegen muss der Schutz des Investors dort abgeschwächt werden, wo er mit den Menschenrechten Dritter kollidiert. Hier entwickelt die Arbeit sowohl auf Auslegung als auch auf Vertragsgestaltung gestützte Ansätze, um das Spannungsverhältnis zwischen Investitions- und Menschenrechtsschutz aufzulösen.“
- 15–22 Einleitung 15–22
- 130–144 3. Alien Tort Claims Act 130–144
- 298–303 1. Vorrangklauseln 298–303
- 303–305 2. Rechtswahlklauseln 303–305
- 305–314 3. Öffnungsklauseln 305–314
- 325–344 Literaturverzeichnis 325–344
- 345–352 Judikaturverzeichnis 345–352
- 350–350 III. IGH und StIGH 350–350