Zusammenfassung
Mit dieser Arbeit wird auf ein Problem eingegangen, das die Praxis bei fast allen langfristigen Verträgen beschäftigt, nämlich die Anpassung an veränderte Umstände, und zwar auch jenseits von Preis- und Leistungsänderungen, also insbesondere bei den üblicherweise in AGB geregelten Fragen.
Der Verfasser tritt für eine größere Akzeptanz gegenüber Rechten zur einseitigen Vertragsanpassung ein. Er stellt heraus, dass diese Konstruktion bereits vereinzelt im positiven Recht anerkannt ist. Anhand der bereits existierenden Regelungen wird, unter Rückgriff auf die Regelungen über die einseitige Leistungsbestimmung nach § 315 BGB und unter Berücksichtigung der typischen Interessenlage bei der Ausübung von Gestaltungsrechten, versucht, ein dogmatisch stimmiges Konzept für den legitimen Anwendungsbereich, die Ausübungsmodalitäten und die inhaltliche Kontrolle derartiger Anpassungsrechte zu entwickeln.
- 25–28 C. Zielsetzung 25–28
- 71–72 C. Ergebnis 71–72
- 93–182 Kapitel 4 Gesetzliche Ermächtigungen zur einseitigen Vertragsgestaltung im geltenden Recht 93–182
- 93–95 A. Überblick 93–95
- 102–135 C. Die einseitige Änderung allgemeiner Versicherungsbedingungen gem. §§ 164, 176, 203 VVG 102–135
- 107–119 II. Normstruktur 107–119
- 143–145 II. Normstruktur 143–145
- 152–157 II. Normstruktur 152–157
- 157–158 I. Vorbemerkung 157–158
- 179–182 J. Ergebnis 179–182