Die Notwendigkeit der rechtlichen Harmonisierung der Lebendorganspende auf europäischer und internationaler Ebene
Zusammenfassung
Die Untersuchung befasst sich mit dem Problem der rechtlichen Harmonisierung der Lebendorganspende im Mehr-Ebenen-System. Anlässlich der geplanten Harmonisierung der Organspende seitens der EU im Jahr 2008, die einen Bedarf zur Festschreibung einheitlicher Mindeststandards aufgrund bestehender nationaler Unterschiede implizierte, wird zunächst der Frage der Möglichkeit zur Festschreibung von Mindeststandards auf europäischer Ebene nachgegangen, sodann werden die bereits existierenden internationalen Mindeststandards der Leitsätze der WHO und der Biomedizin-Konvention dargestellt. Hauptteil der Untersuchung ist ein umfassender Ländervergleich, in welchem die existierenden nationalen Rechtsquellen zur Lebendorganspende exemplarisch anhand von Deutschland, England, Frankreich und Österreich untersucht werden. Basierend auf den nationalen Befunden bildet ein Vorschlag zur Festschreibung von Mindeststandards mittels einer gesonderten Europaratskonvention zur Lebendorganspende den Abschluss.
- 5–6 Vorwort 5–6
- 15–22 Einleitung 15–22
- 24–25 I. Organ 24–25
- 231–232 I. Deutschland 231–232
- 232–232 II. England 232–232
- 232–233 III. Frankreich 232–233
- 242–246 D. Weltrechtsprinzip 242–246
- 257–260 II. Vorbehalte Englands 257–260
- 262–262 V. Zusammenfassung 262–262
- 267–270 II. Zusammenfassung 267–270
- 273–275 III. Staatenvorbehalte 273–275
- 275–276 I. Präambel 275–276
- 282–283 XII. Rechtsschutz 282–283
- 283–283 XIII. Schadensersatz 283–283
- 283–283 XIV. Sanktionen 283–283
- 285–286 Teil 9 . Ausblick 285–286
- 287–296 Literaturverzeichnis 287–296