Anspruch und Wirklichkeit des Restschuldbefreiungsverfahrens
Rechtssoziologische Untersuchung zum Prozess der Implementation eines insolvenzrechtlichen Restschuldbefreiungsverfahrens anhand empirischer Erkenntnisse
Zusammenfassung
Nach mehr als zehn Jahren Rechtsanwendung der Insolvenzordnung und damit verbundener Erprobung des Elementes Restschuldbefreiung bildet die Untersuchung von Rechtstatsachen den Prozesscharakter einer erfolgreichen Verfahrensimplementation ab. Die Installation des insolvenzrechtlichen Entschuldungsverfahrens ist noch nicht abgeschlossen. Dauer und Ertrag dieses Prozesses sind abhängig vom Zusammenwirken der verschiedenen Beteiligten. Die empirische Analyse von Restschuldbefreiungsverfahren anhand von Gerichtsakten belegt, dass ein förmliches Entschuldungsverfahren nicht für jedermann geeignet oder zugänglich ist. Der Überschuldung natürlicher Personen lässt sich deshalb langfristig und ökonomisch sinnvoll nur außerhalb judizieller Verfahren begegnen.
- 11–19 A. Vorbemerkungen 11–19
- 11–16 I. Problemaufriss 11–16
- 20–22 I. Allgemeines 20–22
- 22–34 II. Verschuldung 22–34
- 33–34 e) Zusammenfassung 33–34
- 34–53 III. Überschuldung 34–53
- 52–53 e) Zusammenfassung 52–53
- 54–56 I. Allgemeines 54–56
- 70–72 c) Zusammenfassung 70–72
- 75–76 a) Allgemeines 75–76
- 118–120 d) Zwischenergebnisse 118–120
- 121–166 D. Entschuldung natürlicher Personen nach Insolvenzrecht – Das Implementationsprogramm 121–166
- 128–132 a) Zielformulierung 128–132
- 152–153 a) Vermittlungsausschuss 152–153
- 167–172 I. Insolvenzstatistik 167–172
- 229–232 a) Erhalt des Systems 229–232
- 255–266 Literaturverzeichnis 255–266