Die Abwicklung von Staatsbankrotten im Völkerrecht
Verrechtlichung und Rechtsvermeidung zwischen 1824 und 1907
Zusammenfassung
Staatsbankrotte stellten im 19. Jahrhundert Staaten und Völkerrechtler vor große Herausforderungen. Ihre Abwicklung generierte völkerrechtliche Normen, zeigte aber auch die politischen Grenzen rechtlicher Regulierungen. Im Fokus dieser Untersuchung stehen vier Fallstudien: Griechenland (1824 – 1878), Ägypten (1862 – 1904), das Osmanische Reich (1854 –1907) und Venezuela (1902 – 1907).
Während das 19. Jahrhundert in der Völkerrechtsgeschichte als Zeitalter des Positivismus gilt, zeigen staatliche Insolvenzabwicklungen, dass Akteure Recht vielfältig nutzten. Es sind zwei Phänomene zu beobachten: die Verrechtlichung und die Rechtsvermeidung.
Die Arbeit identifiziert drei Rechtsphasen staatlicher Insolvenzabwicklungen und ihrer Widerspiegelung in der Wissenschaft. Am Anfang stand die überwiegende Rechtsvermeidung (ca. 1820 – 1880). Dann instrumentalisierten Völkerrechtler oftmals Ereignisse aus der Staatenpraxis für ihre Zwecke (ca. 1880 – 1910). Schließlich erfolgte eine partielle Kodifikation (ca. 1902 – 1907). Eine umfassende Insolvenzrechtsordnung schufen sie (bewusst) nicht.
- 9–10 Danksagung 9–10
- 11–30 Einleitung 11–30
- 25–25 VI. Thesen 25–25
- 26–30 VIII. Quellen 26–30
- 229–232 2. Ägypten, 1854–1904 229–232
- 235–236 4. Venezuela, 1902–1907 235–236
- 239–274 Literaturverzeichnis 239–274
- 267–267 I. Griechenland 267–267
- 267–270 II. Ägypten 267–270
- 270–271 III. Osmanisches Reich 270–271
- 271–273 IV. Venezuela 271–273
- 275–278 Personenregister 275–278
- 279–289 Sachregister 279–289