Die Deutsche Bahn AG zwischen Wirtschaftlichkeit und Gemeinwohlverantwortung
Eine Untersuchung des Art. 87e GG und der besonderen Bedeutung der Eigentümerstellung des Bundes
Zusammenfassung
Gemäß Art. 87e GG sind die Eisenbahnen des Bundes als Wirtschaftsunternehmen in privatrechtlicher Form zu führen. Die Kapitalmehrheit an den Infrastrukturunternehmen muss allerdings dauerhaft beim Bund verbleiben. Ferner wird der Bund verpflichtet zu gewährleisten, dass dem Allgemeinwohl beim Schienenerhalt, -ausbau und bei den Verkehrsangeboten Rechnung getragen wird.
Dieses Regelungsgeflecht sorgt in seiner Bewertung im Hinblick auf den Status der Deutschen Bahn AG für viele Diskussionen. Insbesondere die Frage, welche Bedeutung der – zum Teil verfassungsrechtlich fixierten – Eigentümerstellung des Bundes hierbei zukommt, wird kontrovers beurteilt. Die Verfasserin hat diese Fragestellung zum Thema ihrer Untersuchung gemacht und unter allen in Betracht kommenden Blickwinkeln eingehend bewertet. Die Ergebnisse sollen dem Gesetzgeber und der Bundesregierung handhabbare Leitlinien für alle Fragen an die Hand geben, die das Verhältnis vom Bund zu „seinen“ Eisenbahnen betreffen, insbesondere für Entscheidungen über den Netzausbau und das Verkehrsangebot. Auch künftigen Privatisierungs- und Konzernumstrukturierungsdebatten wird diese Arbeit so als Entscheidungshilfe dienen können.
- 7–8 Vorwort 7–8
- 13–26 Inhaltsverzeichnis 13–26
- 35–39 § 1 : Einleitung 35–39
- 87–193 A. Allgemeine Bezüge 87–193
- 87–123 I. Gemeinschaftsrecht 87–123
- 123–148 II. Gesellschaftsrecht 123–148
- 148–193 III. Verfassungsrecht 148–193
- 193–206 B. Art. 87 e Abs. 3 GG 193–206
- 193–203 I. Verfassungsvorgaben 193–203
- 207–233 A. Allgemeine Bezüge 207–233
- 207–223 I. Gemeinschaftsrecht 207–223
- 223–233 II. Verfassungsrecht 223–233
- 233–282 B. Art. 87 e Abs. 4 GG 233–282
- 233–251 I. Verfassungsvorgaben 233–251
- 298–301 I. Vorgehen 298–301
- 403–412 § 8 : Zusammenfassung 403–412
- 413–434 Literaturverzeichnis 413–434